Möbelgutscheine verschenken
Möbelgutscheine verschenken
Wieder einmal steht eine Feierlichkeit an, und niemand weiß, was man schenken kann. Eine gute Idee sind Geschenkgutscheine. Sie können zu jeder Zeit eingelöst werden und verlieren nicht ihre Gültigkeit. In allen Geschäften kann sich jedermann einen Gutschein ausstellen lassen. Nach der Bezahlung bekommt man ihn ausgehändigt und kann ihn an den Empfänger weiterreichen. Zu einer Hochzeit, wenn das Brautpaar noch keine gemeinsame Wohnung hat, bieten sich Möbelgutscheine an. Das Brautpaar hat schon ein paar Möbel, aber noch nicht genug, um in die neue Wohnung einzuziehen. Es bedeutet, dass sich der Schenker auf die vorhandenen Möbel einstellen muss, wenn das passende Möbel ausgesucht werden soll.
Es ist möglich, den Möbelgutschein nur mit einem Geldbetrag zu versehen. So haben die Beschenkten die Möglichkeit, sich das Möbel selbst auszusuchen. Eventuell fehlt ein TV Möbel, das das Paar sich mithilfe des Gutscheins erwerben kann. Nicht nur für ein Hochzeitspaar sind Möbelgutscheine sinnvoll. Ist jemand in der Familie, der sich schon immer ein Möbelstück gewünscht hat, aber nicht angeschafft, weil der Preis zu hoch ist? Alle Familienmitglieder können sich zusammenschließen und einen Möbelgutschein verschenken. Es gibt viele Anlässe, bei denen das Geschenk etwas größer ausfallen darf.
Ein Paar bekommt Nachwuchs. Es gibt viele Dinge zu bedenken und die Kosten sind nicht gering. Ein Kinderbett und ein Wickeltisch sind die dringendsten Gegenstände, die gebraucht werden. Ein kleiner Schrank für Windeln und die Bekleidung wäre von Vorteil. Die werdenden Eltern haben hohe Kosten durch die Einrichtung des Kinderzimmers. Meist wird anfangs wirklich nur das Nötigste gekauft, damit die Haushaltskasse nicht zu viel leiden muss. Es hilft ein Gutschein von der Verwandtschaft, der ein zusätzliches Möbel ermöglicht. So schön es ist, die eigenen Wünsche verwirklichen zu wollen, so sollte doch auf die Wünsche der werdenden Eltern eingegangen werden. Das Paar muss sich das Möbelstück selbst aussuchen dürfen.